Mietkonditionen

Unsere über 100 jährige Rössliriiti betreiben wir auf genossenschaftlicher Basis, also ohne Gewinnabsicht. Der Betrieb und die Verwaltung wird in reiner “Freiwilligen”-Arbeit erledigt.
Das Ziel der Genossenschaft ist es, das Karussell und die Orgel in einem guten Zustand noch möglichst lange zu erhalten. Dies und auch der Transport und die Montage / Demontage sind mit Kosten verbunden, die in jedem Falle gedeckt werden müssen.

Wir bieten verschiedene Varianten der Miete an, die auf verschiedene Bedürfnisse ausgerichtet sind. Falls Sie Genossenschafter sind, gewähren wir einen Rabatt von 10 % auf die erwähnten Preise (ausgenommen Defizitgarantie).


Variante 1

Defizitgarantie

(mindestens 2 Tage Einsatz, es muss die Chance bestehen, mehr als den garantierten Betrag einzunehmen)

Die Genossenschaft geht ein normales Schausteller-Verhältnis ein und betreibt das Karussell auf eigene Rechnung und Gefahr.

Der Fahrpreis pro Fahrt von 2 3/4 Minuten wird wie folgt festgelegt :

Fahrpreis Fr. 2.00

Der Veranstalter gewährt der Genossenschaft eine Defizitgarantie von Fr.3’500.-.
Die Genossenschaft teilt dem Veranstalter unmittelbar nach der Veranstaltung mit, ob und in welcher Höhe diese Defizitgarantie beansprucht wird.


Variante 2

Nostalgiepreis

Der Veranstalter bezahlt der Genossenschaft eine Grundpauschale von Fr. 3’500.-, mit der Auflage, dass die Benützer des Karussells zu einem ermässigten, generell geltenden Fahrpreis (z.B. “Nostalgiepreis Fr. -.50 wie anno Dannzumal”) fahren können. Diese Einnahmen gehen zu Gunsten der Genossenschaft. Der Pauschalansatz gilt für insgesamt 3 Betriebstage.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.


Variante 3

Pauschalbetrag

Der Veranstalter bezahlt der Genossenschaft einen Pauschalbetrag von Fr. 4’400.- sowie Fr. 650.- pro zusätzlichen Betriebstag (1. Tag in der Pauschale inbegriffen), mit der Auflage, dass die Benützer des Karussells gratis fahren dürfen.

Um einen geordneten Betrieb zu gewährleisten, sind den Benützern Fahrtgutscheine abzugeben. Details sind zwischen der Genossenschaft und dem Veranstalter abzusprechen. Fahrtgutscheine können zur Verfügung gestellt werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung.


Variante 4

Spezialregelung

Falls Sie andere Vorschläge haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


Pflichten der Genossenschaft

Die Genossenschaft ist für Auf-, Abbau und Betrieb voll verantwortlich, ebenso für das Einholen von Patenten, Bewilligungen und die Abrechnung allfälliger Platzgelder und Billetsteuern.
Die Genossenschaft schliesst alle nötigen Versicherungen ab.

Pflichten des Veranstalters

img_5055Der Veranstalter stellt den Spielplatz, sowie den Parkplatz für den Packwagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Veranstalter stellt den Stromanschluss sicher und liefert den benötigten Strom kostenlos. Der Veranstalter ist für den Überwachungsdienst ausserhalb und für einen Ordnungsdienst während der Veranstaltung besorgt. Im Umkreis von 100m des Standortes muss aus versicherungstechnischen Gründen ein funktionierender Hydrant vorhanden sein.

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